Das Grundbuch - einfach erklärt...

Immo Lexikon
20. September 2020

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches von den zuständigen Amtsgerichten im Bezirk des Grundstücks geführt wird. Das Grundbuch dient dem Zweck, die Rechtsverhältnisse darzulegen – es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass alles was im Grundbuch steht, zunächst richtig ist.

Metaphorisch ist das Grundbuch ein Lebenslauf des Grundstücks, da aus ihm alle Lasten & Beschränkungen hervorgehen, die aktuell bestehen, aber auch in der Vergangenheit bestanden.

EINSICHTNAHME INS GRUNDBUCH

Eine unbeglaubigte Ausfertigung oder Einsicht erhält man beim Grundbuchamt, sofern ein berechtigtes Interesse dargelegt werden kann. Das Grundbuch gibt unter anderem über folgende Punkte Auskunft:

  • Wer ist der Eigentümer eines Grundstückes?
  • Wie ist die Beschaffenheit, Lage, Größe eines Grundstücks?
  • Welche Lasten, Beschränkungen, Grundpfandrechte ruhen auf dem Grundstück?

Gerade für Nachbarn des Grundstücks kann vor allem der letzte Punkt interessant sein, sofern Rechte oder Beschränkungen eingetragen sind, die das eigene Grundstück betreffen (z.B. Leitungs- oder Wegerechte). Eigeninteresse, z.B. an einem Erwerb des Grundstücks, zählt nicht unter einem berechtigten Interesse.

ÄNDERUNGEN IM GRUNDBUCH

Änderungen, Eintragungen oder die Löschung von Einträgen unterliegt einer Formvorschrift, dass für jeden Vorgang ein Antrag (§ 13 GBO) desjenigen notwendig ist, der einen rechtlichen Vorteil erwirbt sowie eine Bewilligung (§ 19 GBO) von der Person vorliegen muss, der von dieser Eintragung betroffen ist.

Da Änderungen im Grundbuch immer eine wirtschaftliche oder rechtliche Tragweite besitzen, müssen Antrag und Bewilligung öffentlich oder notariell beglaubigt werden. Dies dient dem Schutz der Parteien, voreilig unüberlegte Entschlüsse zu treffen.

AUFBAU EINES GRUNDBUCHBLATTES

Ein Grundbuch besteht immer aus Grundbuchblättern, wobei jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt erhält. Besteht ein zusammenhängendes Grundstück aus mehreren Flurstücken, werden diese in der Regel in einem Grundbuchblatt zusammen aufgeführt.

Der Aufbau jedes Grundbuchblatts ist identisch und besteht aus 5 Teilen:

  • Deckblatt
  • Bestandsverzeichnis
  • Erste Abteilung (Eigentumsverhältnisse)
  • Zweite Abteilung (Lasten und Beschränkungen)
  • Dritte Abteilung (Hypotheken, Grundschulden)

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

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